Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,49
BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96 (https://dejure.org/1997,49)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 (https://dejure.org/1997,49)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 (https://dejure.org/1997,49)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,49) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungskompetenz des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Hinblick auf alle zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse eines Asylsuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 53 Abs. 4, 6, § 55; EMRK Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Medizinischen Stand im Heimatstaat berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • abschiebehaft.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Krankheit als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (RAin Theresia Wolff)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 383
  • NVwZ 1998, 524
  • DVBl 1998, 284
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (1588)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Die Gefahr, daß sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (Bestätigung der Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Im Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat die der Abschiebung eines Ausländers entgegenstehenden und als Abschiebungshindernisse bezeichneten Umstände nach § 53 AuslG den in § 55 AuslG umschriebenen Duldungsgründen gegenübergestellt und im einzelnen dargelegt, daß die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sein müssen, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; ebenso bereits die Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - a.a.O. und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -); demgegenüber können zu einer Duldung nach § 55 AuslG auch andere als die in § 53 AuslG genannten Gründe führen, die einer Abschiebung zeitweise entgegenstehen, wie etwa inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

    Wie der Senat durch Urteil vom 11. November 1997 (a.a.O.) entschieden hat, obliegt deshalb die Entscheidung über alle zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse, die ein Asylsuchender geltend macht, dem Bundesamt.

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Die Gefahr, daß sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (Bestätigung der Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Daran fehlt es, wenn - wie hier - unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat der Abschiebung geltend gemacht werden (vgl. Urteil des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -).

    Im Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat die der Abschiebung eines Ausländers entgegenstehenden und als Abschiebungshindernisse bezeichneten Umstände nach § 53 AuslG den in § 55 AuslG umschriebenen Duldungsgründen gegenübergestellt und im einzelnen dargelegt, daß die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sein müssen, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; ebenso bereits die Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - a.a.O. und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -); demgegenüber können zu einer Duldung nach § 55 AuslG auch andere als die in § 53 AuslG genannten Gründe führen, die einer Abschiebung zeitweise entgegenstehen, wie etwa inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Bereits im Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (BVerwGE 99, 324) ist durch die Wendung in den Entscheidungsgründen, § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG frage nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird, die Regelung stelle lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ab (a.a.O. S. 330), angedeutet, daß der Begriff "Gefahr" in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG hinsichtlich ihres Entstehungsgrundes nicht einschränkend auszulegen ist.

    Schließlich wird die Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auch nicht durch § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG gesperrt (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - a.a.O. S. 327 ff.).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Daran fehlt es, wenn - wie hier - unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat der Abschiebung geltend gemacht werden (vgl. Urteil des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -).

    Im Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat die der Abschiebung eines Ausländers entgegenstehenden und als Abschiebungshindernisse bezeichneten Umstände nach § 53 AuslG den in § 55 AuslG umschriebenen Duldungsgründen gegenübergestellt und im einzelnen dargelegt, daß die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sein müssen, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; ebenso bereits die Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - a.a.O. und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -); demgegenüber können zu einer Duldung nach § 55 AuslG auch andere als die in § 53 AuslG genannten Gründe führen, die einer Abschiebung zeitweise entgegenstehen, wie etwa inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist nur ein vorsätzliches, auf eine bestimmte Person zielendes Handeln, dessen Urheber außerdem ein Staat oder zumindest eine staatsähnliche Gewalt sein muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, <NVwZ 1997, 1127>).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist nur ein vorsätzliches, auf eine bestimmte Person zielendes Handeln, dessen Urheber außerdem ein Staat oder zumindest eine staatsähnliche Gewalt sein muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, <NVwZ 1997, 1127>).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfüllt sind, und die Beklagte zu einer entsprechenden Feststellung verpflichten, so bliebe die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung hiervon unberührt, denn nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG betrifft diese Entscheidung lediglich die Vollziehbarkeit der Abschiebung (vgl. Senatsurteile vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach §

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfüllt sind, und die Beklagte zu einer entsprechenden Feststellung verpflichten, so bliebe die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung hiervon unberührt, denn nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG betrifft diese Entscheidung lediglich die Vollziehbarkeit der Abschiebung (vgl. Senatsurteile vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Sie kann zugunsten eines Asylsuchenden nur ergehen, wenn das Bundesamt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt und die Ausländerbehörde eine positive Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - NVwZ 1997, 1112).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.1997 - 1 L 4595/96

    Ausländer; Abschiebungshindernis; Konkrete Gefahr; Zielstaatsbezogene Gefahr;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Die Zuordnung derartiger Umstände zu den Duldungsgründen nach § 55 Abs. 2 und Abs. 3 AuslG, wie sie das Berufungsgericht vorgenommen hat (so auch VGH Baden-Württemberg, AuAS 1997, 182 und OVG Lüneburg, AuAS 1997, 101), steht mit der Systematik des Gesetzes nicht in Einklang.
  • BVerfG, 26.07.1996 - 2 BvR 521/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers gegen Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1997 - A 14 S 292/97

    Zielstaatbezogenheit der Abschiebungshindernisse des AuslG 1990 § 53 Abs 6 S 1 -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Ausgangsbeschränkungen für den Abend und die Nacht während der Corona-Pandemie

    Der Wortlaut ("erheblich") und die aus den oben zitierten Materialien erkennbare Zielsetzung des Gesetzgebers, den im verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgebot (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Grundsatz der Erforderlichkeit wegen der großen Eingriffsintensität von Ausgangsbeschränkungen besonders hervorzuheben, lässt deshalb den Schluss zu, dass Ausgangsbeschränkungen nicht bereits dann zulässig sind, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führt, sondern dass dies nur dann in Betracht kommt, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde (vgl. zu dem vom Bundesgesetzgeber gewählten Begriff der "erheblichen konkreten Gefahr für Leib (und) Leben" in § 60 Abs. 7 AufenthG etwa ähnlich BVerwG, Urt. v. 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 115, 338).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung und die mit einer Erkrankung verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge fehlender Behandlungsmöglichkeiten im Abschiebezielstaat verschlimmern, ist in der Regel als am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfende individuelle Gefahr einzustufen (BVerwG, Beschluss vom 23.07.2007 - 10 B 85.07 -, juris ; Urteile vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris , vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 - juris , vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris und vom 09.09.1997 - 9 C 48.96 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Gefahr für Rückkehrer in Afghanistan

    etwa BVerwG, Beschluss vom 12.07.2015 - 1 B 84.16 - Rn. 4 m.w.N. sowie insgesamt auch BVerwG, Urteile vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - NVwZ 2007, 712, juris Rn. 14 ff.; vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 7, 53 juris Rn. 9; vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 -, juris Rn. 7 und vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, NVwZ 1998, 524.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,60
BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96 (https://dejure.org/1997,60)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 1 C 19.96 (https://dejure.org/1997,60)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 1 C 19.96 (https://dejure.org/1997,60)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,60) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Asylbewerber - Aufenthaltsbefugnis - Aufenthaltserlaubnis - Begegnungsgemeinschaft - Duldung - Einreise ohne erforderliches Visum - Familiäre Lebensgemeinschaft - Familienleben - Geschiedene Ehe - Sorgerecht

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 17 Abs. 1; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; EMRK Art. 8; ; DVAuslG § 9

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 13
  • NVwZ 1998, 742
  • DVBl 1998, 722
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (269)Neu Zitiert selbst (23)

  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Zu den danach gebilligten Zielen gehören der Schutz der öffentlichen Ordnung und das wirtschaftliche Wohl des Landes (vgl. EGMR, Urteile vom 18. Februar 1991 , EuGRZ 1993, 552 = InfAuslR 1991, 149 und vom 20. März 1991 , InfAuslR 1991, 217 sowie Europäische Kommission für Menschenrechte, Bericht vom 13. Oktober 1992, InfAuslR 1995, 133).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in denen der Gerichtshof dargelegt hat, unter welchen Bedingungen es dem in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht, durch Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung oder durch eine Abschiebung die Voraussetzungen für das weitere Zusammenleben eines Ausländers mit seiner im Vertragsstaat ansässigen Familie zu beseitigen (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Juni 1988 , EuGRZ 1993, 547; Urteil vom 18. Februar 1991 , a.a.O.; Urteil vom 26. März 1992 , EuGRZ 1993, 556; Urteil vom 13. Juli 1995 , InfAuslR 1996, 1).

    In dem mit Urteil vom 18. Februar 1991 (a.a.O.) entschiedenen Fall handelte es sich um einen Ausländer der zweiten Generation, der mit im Alter von zwei Monaten nach Belgien gekommen war, seit 20 Jahren bei seiner Familie in Belgien lebte und nur französischsprachige Schulen besucht hatte.

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 80, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 ; weitere Nachweise im Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 = Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3, S. 8) gewährt Art. 6 GG unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt.

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG, daß die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 9.95 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht-sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 ).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht-sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 ).

    Solche besonders zu berücksichtigenden Anhaltspunkte hat das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluß vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - a.a.O.) darin gesehen, daß das eine Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist, in einem überdurchschnittlichen Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung übernimmt sowie Beistand im Lebensalltag und durch intensive Zuwendung Lebenshilfe im geistig-seelischen Bereich leistet.

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Ein zwingendes Abschiebungshindernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen; hierin liegt zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 9.95 - InfAuslR 1997, 355).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG, daß die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 9.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Daran ändert nichts, daß er als Asylbewerber in das Bundesgebiet gekommen ist (Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 1.97 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 12 = InfAuslR 1997, 352).

    § 9 Abs. 5 Nr. 2 DVAuslG ist unanwendbar, weil sich der Kläger nicht seit sechs Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält; die Zeit der Aufenthaltsgestattung als Asylbewerber könnte ohnehin nicht zugunsten des Klägers berücksichtigt werden (Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 1.97 - a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95

    Familie; Lebensgemeinschaft; Elternteil; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    BVerwG 1 C 19.96 OVG 4 L 62/95.

    Zur Begründung führt das Berufungsurteil vom 30. April 1996 (InfAuslR 1996, 258) im wesentlichen aus: Der Anspruch des Klägers auf die begehrte Aufenthaltserlaubnis ergebe sich zwar nicht - allein - aus innerstaatlichem Ausländer- und Verfassungsrecht, wohl aber aus Art. 8 EMRK.

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Diese Auslegung des Art. 8 EMRK wird von dem erkennenden Senat geteilt (vgl. z.B. Urteil vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 35 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Vermittelt, wie dargelegt, Art. 8 EMRK keinen Schutz vor einer Abschiebung, läßt sich aus dieser Vorschrift erst recht kein unmittelbarer Anspruch des Klägers auf Erteilung einer von den Vorschriften des Ausländergesetzes losgelösten Aufenthaltsgenehmigung ableiten (vgl. hierzu Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 11, S. 18 f.).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Insbesondere begründet Art. 8 EMRK ebensowenig wie Art. 6 GG einen Anspruch darauf, daß von dem Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 AuslG abgesehen, der Ausländer also nicht auf das Visumsverfahren verwiesen wird (vgl. Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 80, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 ; weitere Nachweise im Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 = Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3, S. 8) gewährt Art. 6 GG unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 40.95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 20.11.1989 - 1 B 156.89

    Ausreichende Würdigung des vom Kläger beanspruchten Umgangsrechts mit einem aus

  • BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße "Bezeichnung"

  • BVerwG, 02.10.1986 - 1 B 159.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.03.1995 - 1 B 217.94
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Diesen verfassungs- und menschenrechtlichen Schutzpflichten tragen die abgestuften gesetzlichen Regelungen über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nach dem sechsten Abschnitt des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes nach Maßgabe der nach Fallgruppen gewichteten besonderen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen grundsätzlich abschließend Rechnung (vgl. zu den vergleichbaren Regelungen in §§ 17 ff. AuslG BVerwG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, juris, Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

    Diesen verfassungs- und menschenrechtlichen Schutzpflichten tragen die abgestuften gesetzlichen Regelungen über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nach dem sechsten Abschnitt des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes nach Maßgabe der nach Fallgruppen gewichteten besonderen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen grundsätzlich abschließend Rechnung (vgl. zu den vergleichbaren Regelungen in §§ 17 ff. AuslG BVerwG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13, Rn. 21).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Ein Eingriff in die Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. EGMR, Urteil vom 18. Februar 1991 - 31/1989/191/291 -, Fall Moustaquim, EuGRZ 1993, S. 552 ; BVerwGE 106, 13 m.w.N.).

    Die differenzierten Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, das die ausweisungsrechtlichen Strukturen des Ausländergesetzes übernommen hat, tragen zwar der Europäischen Menschenrechtskonvention grundsätzlich in ausreichender Weise Rechnung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 -, BVerfGK 3, 4 ; BVerwGE 106, 13 ; 107, 58 [jeweils zum AuslG]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,50
BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96 (https://dejure.org/1997,50)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1997 - 9 C 13.96 (https://dejure.org/1997,50)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 (https://dejure.org/1997,50)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,50) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz der Menschenrechte - Schutz der Grundfreiheiten - Zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse - Ausländer - Abschiebung - Vollstreckung der Ausreisepflicht - Inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Asylverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 322
  • NVwZ 1998, 526
  • FamRZ 1998, 611
  • VBlBW 1998, 216
  • DVBl 1998, 282
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (730)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
    Diese ihrem Wortlaut nach offene Vorschrift (vgl. zum Umfang der Verweisung das Urteil des Senats vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - NVwZ 1997, 1127 = InfAuslR 1997, 341) verweist jedoch lediglich insoweit auf die EMRK , als sich aus ihr Abschiebungshindernisse ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse).

    Art. 3 EMRK steht nämlich einer Abschiebung nur dann entgegen, wenn dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht (siehe Senatsurteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - aaO sowie vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [334]).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
    Art. 3 EMRK steht nämlich einer Abschiebung nur dann entgegen, wenn dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht (siehe Senatsurteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - aaO sowie vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [334]).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
    Ob ein Ausländer nach Art. 8 EMRK einen Anspruch auf Schutz seines Familienlebens im Bundesgebiet besitzt, kann sich allenfalls dann ergeben, wenn feststeht, ob der weitere Aufenthalt des Angehörigen, mit dem der erfolglose Asylsuchende sein Familienleben fortsetzen möchte, im Bundesgebiet gesichert ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG Nr. 11).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
    Art. 3 EMRK steht nämlich einer Abschiebung nur dann entgegen, wenn dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht (siehe Senatsurteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - aaO sowie vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [334]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1996 - A 13 S 1431/94

    Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 53 Abs 4 umfaßt auch nicht - zielbezogene

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
    Auf die - nur hinsichtlich des Begehrens auf Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG zugelassene - Berufung des Klägers hat der Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil geändert und die Beklagte verpflichtet, das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 8 EMRK festzustellen (VBlBW 1996, 390).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Denn § 60 Abs. 5 AufenthG verweist nur insoweit auf die Europäische Menschenrechtskonvention, als sich aus ihr Abschiebungsverbote ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote"; vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013 - BVerwG 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12, 27; Urt. v. 11.11.1997 - BVerwG 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322, 324 ff. (zu § 53 Abs. 4 AuslG a.F.); Hailbronner, a.a.O., § 60 Rn. 54 (Stand: August 2016)).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung in § 53 Abs. 4 AuslG (Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322) umfasst der Verweis auf die EMRK lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß bei der Beendigung des Aufenthalts erfolgloser Asylbewerber das Bundesamt auf die Prüfung und Feststellung von sog. zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG beschränkt ist, die sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sind, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (Urteile vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322 , vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 und vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - NVwZ 1998, 973 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 12).

    Die Ausländerbehörde bleibt demgegenüber für die Durchführung der Abschiebung und dabei auch für die Entscheidung über alle inlandsbezogenen und sonstigen tatsächlichen Vollstreckungshindernisse zuständig (Urteile vom 11. November 1997, a.a.O., S. 327 und vom 25. November 1997, a.a.O., S. 385).

    Sie allein, nicht das Bundesamt, hat darüber zu befinden, ob die Abschiebung der Kläger ohne ihre Eltern mit dem in Art. 6 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz der Familie und des Erziehungsrechts der Eltern vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 11. November 1997, a.a.O., S. 326 f.).

    Diese Rechtsprechung trägt dem gesetzgeberischen Ziel Rechnung, die besondere Sachkunde des Bundesamts bei auslandsbezogenen Sachverhalten zu nutzen, trotz der Kompetenzaufteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde Doppelprüfungen zu vermeiden und so gleichzeitig das Asylverfahren zu straffen und zu beschleunigen (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 11. November 1997, a.a.O., S. 326 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,191
BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96 (https://dejure.org/1997,191)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1997 - 1 C 22.96 (https://dejure.org/1997,191)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 (https://dejure.org/1997,191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindernachzug - Minderjährigkeit - Minderjährigenschutz - Maßgebender Zeitpunkt - Einreise - Antragstellung - Altersgrenze - Altersbezogene Voraussetzung - Familiäre Belange - Betreuung - Sorgerecht - Kindeswohl - Integration - Deutschkenntnisse - Lebensverhältnisse - ...

  • Judicialis

    AuslG § 17; ; AuslG § 20 Abs. 2, 3, 4; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 22; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Altersgrenze beim Nachzug minderjähriger Kinder, Inhalt der Ermessensentscheidung des § 20 Abs. 3 S. 1 AuslG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 974 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 517
  • DVBl 1998, 286 (Ls.)
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag abgestellt wird).

    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Wesentliches Ziel des Art. 8 EMRK ist der Schutz des einzelnen vor willkürlicher Einmischung der öffentlichen Gewalt in das Privat- und Familienleben (vgl. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - und vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 bzw. Nr. 11; EGMR, InfAuslR 1996, 245).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag abgestellt wird).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Wesentliches Ziel des Art. 8 EMRK ist der Schutz des einzelnen vor willkürlicher Einmischung der öffentlichen Gewalt in das Privat- und Familienleben (vgl. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - und vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 bzw. Nr. 11; EGMR, InfAuslR 1996, 245).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß oder keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 bzw. Nr. 6; Beschluß vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Der Senat stellt in diesem Zusammenhang - ebenfalls im Interesse der Wirksamkeit des Minderjährigenschutzes - auf den Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung der Ausgangsbehörde ab (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 23.96 - NVwZ 1997, 1126 = InfAuslR 1997, 390).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß oder keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 bzw. Nr. 6; Beschluß vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91

    Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag abgestellt wird).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Insoweit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil andernfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (vgl. grundlegend Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 S. 18 f.; ferner Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 17 = Buchholz 402.242 § 2 AufenthG Nr. 1 Rn. 17).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auch die altersmäßigen Voraussetzungen liegen bei der Klägerin vor, weil insoweit nach der Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt der Antragstellung im Mai 2005 abzustellen ist und die Klägerin zu diesem Zeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (vgl. Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1998, 161).

    Wie oben bereits ausgeführt, ist für die Einhaltung der Altersgrenze von 16 Jahren der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil andernfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (Urteil vom 18. November 1997 a.a.O.).

    Deshalb müssen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Kindernachzug nach § 32 Abs. 3 AufenthG jedenfalls auch im Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres vorgelegen haben (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2008 - BVerwG 1 B 63.07 - juris; Urteil vom 18. November 1997 a.a.O. Rn. 27, für das Merkmal der Minderjährigkeit entsprechend Rn. 30; Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 7 Rn. 23).

    Der Begriff der besonderen Härte ist ebenso auszulegen wie der entsprechende, bereits in § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG 1990 verwandte Begriff (vgl. hierzu Urteil vom 18. November 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    25 aa) Bei der Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG hat die Ausländerbehörde die familiären Belange, namentlich das Wohl des nachzugswilligen Kindes sachgerecht mit den gegenläufigen öffentlichen Interessen abzuwägen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil vom 18. November 1997 BVerwG 1 C 22.96 Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,58
BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96 (https://dejure.org/1997,58)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1997 - 9 C 40.96 (https://dejure.org/1997,58)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 (https://dejure.org/1997,58)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,58) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gefahrenquelle - Mißhandlung - Abschiebungsschutz bei extremer Gefahrenlage - Somalia - Abschiebungsweg - Erreichbarkeit sicherer Landesteile

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 4 und 6; ; AuslG § 55 Abs. 2 bis 4; ; EMRK Art. 3

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 187
  • NVwZ 1999, 311
  • VBlBW 1998, 97
  • DVBl 1998, 271
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (390)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
    Auch eine extreme Leibes- und Lebensgefahr begründet ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann, wenn sie durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Bestätigung des Urteils vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, unter Auseinandersetzung mit den inzwischen ergangenen Urteilen des EGMR vom 29. April 1997 - 11/1996/630/813 - und vom 2. Mai 1997 - 146/1996/767/964 -).

    Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß unter solchen Umständen die aufenthaltsbeendende Maßnahme selbst bereits die unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstelle und dem Betroffenen deshalb Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG zu gewähren sei, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, m.w.N.).

    Der Senat hat seine Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung des § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK erst jüngst bestätigt (vgl. das Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 -) und sich dabei mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - vom 17. Dezember 1996 in der Sache Ahmed gegen Österreich (InfAuslR 1997, 279) auseinandergesetzt; hierauf wird Bezug genommen.

    Damit erhöht sich die Gefahr, daß Art. 3 EMRK in eine unbestimmt weite, vom Vertragszweck und vom Willen der Vertragsstaaten nicht mehr getragene Generalklausel umgeformt wird, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - (a.a.O.) näher ausgeführt hat.

    Eine Rückkehr ist für den Kläger aber auch dann nicht zumutbar, wenn er die sicheren Landesteile nicht erreichen kann, ohne auf dem Wege dorthin einer extremen Leibes- oder Lebensgefahr ausgesetzt zu sein (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - a.a.O. - S. 330 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - UA S. 24).

    Darauf, ob der Kläger die ihm bei einer Abschiebung drohenden Gefahren durch zumutbares eigenes Verhalten, insbesondere die freiwillige Ausreise und Rückkehr nach Somalia abwenden könnte (vgl. Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - UA S. 23), mußte das Berufungsgericht mangels ernsthafter Anhaltspunkte hierfür nicht eingehen; auch die Revision rügt nicht, daß sich eine solche Prüfung vorliegend hätte aufdrängen müssen.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
    Dazu ist erforderlich, daß der Ausländer im Zielstaat der Abschiebung Mißhandlungen ausgesetzt wäre, die nach Art, Intensität und Urheberschaft dem Art. 3 EMRK unterfallen und darum dort gegen den Standard von Art. 3 EMRK verstoßen (Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ).

    Dabei kann grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen, ausnahmsweise auch von einer staatsähnlichen Herrschaftsmacht begangene oder von ihr zu verantwortende Mißhandlung eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK sein (Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - a.a.O. - S. 335), wobei der Begriff der Behandlung ein geplantes, vorsätzliches, auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln im Zielstaat der Abschiebung voraussetzt.

    Folgen von Naturkatastrophen und (Bürger-)Kriegen (Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - a.a.O. - S. 333/334).

    Abgesehen davon, daß die wiedergegebenen rechtlichen Ausführungen des EGMR unter Nr. 40 der Gründe seine Entscheidung nicht tragen, es sich dabei also lediglich um ein obiter dictum handeln dürfte, hat der erkennende Senat im Ansatz ebenso wie der EGMR stets erklärt, daß Mißhandlungen durch private Dritte eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen können, sofern sie dem Staat zugerechnet werden können (Senatsurteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - a.a.O. - S. 335).

    Während dies nach Ansicht des erkennenden Senats nur der Fall ist, wenn der Staat die Mißhandlungen durch Dritte veranlaßt, bewußt duldet oder ihnen gegenüber keinen Schutz gewährt, obwohl er dazu in der Lage wäre (Senatsurteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - a.a.O. - S. 335), könnte der EGMR möglicherweise so zu verstehen sein, daß er die Mißhandlungen durch Dritte dem Staat auch dann zurechnen will, wenn dieser mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu einem wirksamen Schutz nicht in der Lage ist.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
    Damit ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts eine extreme allgemeine Gefahrenlage gegeben, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Annahme eines Abschiebungshindernisses in verfassungskonformer Auslegung und Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG gebietet, wenn sie landesweit besteht oder ein Ausweichen nicht möglich ist (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 29. März 1996 - BVerwG 9 G 116.95 - DVBl 1996, 1257).

    Eine Rückkehr ist für den Kläger aber auch dann nicht zumutbar, wenn er die sicheren Landesteile nicht erreichen kann, ohne auf dem Wege dorthin einer extremen Leibes- oder Lebensgefahr ausgesetzt zu sein (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - a.a.O. - S. 330 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - UA S. 24).

  • EGMR, 02.05.1997 - 30240/96

    D. c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
    Auch eine extreme Leibes- und Lebensgefahr begründet ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann, wenn sie durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Bestätigung des Urteils vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, unter Auseinandersetzung mit den inzwischen ergangenen Urteilen des EGMR vom 29. April 1997 - 11/1996/630/813 - und vom 2. Mai 1997 - 146/1996/767/964 -).

    Entsprechendes gilt auch für die Entscheidung des EGMR vom 2. Mai 1997 - 146/1996/767/964 - in der Sache D. gegen Vereinigtes Königreich.

  • EGMR, 29.04.1997 - 24573/94

    H.L.R. c. FRANCE

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
    Auch eine extreme Leibes- und Lebensgefahr begründet ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann, wenn sie durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (Bestätigung des Urteils vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt, unter Auseinandersetzung mit den inzwischen ergangenen Urteilen des EGMR vom 29. April 1997 - 11/1996/630/813 - und vom 2. Mai 1997 - 146/1996/767/964 -).

    Das gilt zunächst für die Entscheidung vom 29. April 1997 - 11/1996/630/813 - in der Sache H.L.R. gegen Frankreich, in der über den Antrag eines Drogenschmugglers aus Kolumbien zu entscheiden war.

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
    Darauf, ob der Kläger die ihm bei einer Abschiebung drohenden Gefahren durch zumutbares eigenes Verhalten, insbesondere die freiwillige Ausreise und Rückkehr nach Somalia abwenden könnte (vgl. Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - UA S. 23), mußte das Berufungsgericht mangels ernsthafter Anhaltspunkte hierfür nicht eingehen; auch die Revision rügt nicht, daß sich eine solche Prüfung vorliegend hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
    Auch im vorliegenden Verfahren muß der Senat indessen über das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG entscheiden, denn das vom Kläger bereits in erster Instanz umfassend unterbreitete Rechtsschutzbegehren ist dahin auszulegen, daß im Falle der Abweisung des Antrags auf Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG hilfsweise zumindest Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG beantragt ist (vgl. hierzu Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Insoweit hält der Senat für das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK jedenfalls seit der Entscheidung des EGMR vom 28. Juni 2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi - NVwZ 2012, 681 nicht länger an der zu § 53 Abs. 4 AuslG 1990 vertretenen Auffassung fest, dass die Vorschrift nur Gefahren für Leib und Leben berücksichtigt, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen (so noch Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 2 S. 9; vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 7 S. 31 ff. und vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - BVerwGE 105, 187 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 8 S. 41 ff.; zuletzt Beschluss vom 18. Dezember 2006 - BVerwG 1 B 53.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 26 Rn. 7).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Die Gefahr, daß sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (Bestätigung der Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Daran fehlt es, wenn - wie hier - unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat der Abschiebung geltend gemacht werden (vgl. Urteil des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -).

    Im Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat die der Abschiebung eines Ausländers entgegenstehenden und als Abschiebungshindernisse bezeichneten Umstände nach § 53 AuslG den in § 55 AuslG umschriebenen Duldungsgründen gegenübergestellt und im einzelnen dargelegt, daß die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sein müssen, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; ebenso bereits die Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - a.a.O. und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -); demgegenüber können zu einer Duldung nach § 55 AuslG auch andere als die in § 53 AuslG genannten Gründe führen, die einer Abschiebung zeitweise entgegenstehen, wie etwa inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99

    Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen

    Ein Abschiebungshindernis nach dieser Vorschrift besteht nur dann, wenn dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Prognosemaßstab: BVerwG, Ue. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 - a. a. O., v. 18.04.1996 - 9 C 77.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 4 u. v. 04.06.1996 - 9 C 134.95 - NVwZ-Beilage 1996, 89) landesweit eine Behandlung droht, die alle tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 3 EMRK erfüllt (BVerwG, Ue. v. 02.09.1997 - 9 C 40.96 - BVerwGE 105, 187, u. v. 11.11.1997 - 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322).

    Dabei kann grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen Herrschaftsmacht begangene oder zu verantwortende Misshandlung eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK sein (BVerwG, Ue. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - BVerwG 99, 331, v. 15.04.1997 - 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265, u. v. 02.09.1997 - 9 C 40.96 - a. a. O.), d. h., es muss ein geplantes, vorsätzliches und auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln vorliegen (BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - a. a. O. unter Hinweis auf EGMR, U. v. 07.07.1989 - 1/1989/161/217 - im Fall Soering, EuGRZ 1989, 314).

    Art. 3 EMRK schützt nämlich ebensowenig wie das Asylrecht vor den allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen und (Bürger-) Kriegen sowie vor nachteiligen Auswirkungen eines unterentwickelten Gesundheitssystems (BVerwG, Ue. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 - a. a. O. u. v. 02.09.1997 - 9 C 40.96 - a. a. O.).

    Vielmehr können Gefahren, die sich aus den letztgenannten Umständen ergeben, allein - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen bzw. einen Duldungsgrund nach § 55 Abs. 2 bis 4 AuslG darstellen (BVerwG, U. v. 02.09.1997 - 9 C 40.96 - a. a. O.).

    Nur dann, wenn dem einzelnen Ausländer kein Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 1, 2, 3, 4 und 6 Satz 1 AuslG zusteht, er aber gleichwohl nicht abgeschoben werden darf, weil die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wegen einer extremen Gefahrenlage die Gewährung von Abschiebungsschutz unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2, § 54 AuslG gebieten, ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass die betreffenden Gefahren ausnahmsweise im Rahmen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu berücksichtigen sind (BVerwG, Ue. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 - a. a. O., v. 29.03.1996 - 9 C 116.95 - a. a. O., v. 18.04.1996 - 9 C 77.95 - a. a. O., v. 04.06.1996 - 9 C 134.95 - a. a. O., v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 u. v. 02.09.1997 - 9 C 40.96 - a. a. O.; vgl. auch BVerfG, B. v. 21.12.1994 - 2 BvL 81/92 u. a. - DVBl. 1995, 560).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3382
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92 (https://dejure.org/1997,3382)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.10.1997 - 17 A 1888/92 (https://dejure.org/1997,3382)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 17 A 1888/92 (https://dejure.org/1997,3382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisungsgrund; Erfüllung des Ausweisungstatbestandes; Nachrichtendienstliche Tätigkeit; Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Beweiswürdigung; Vorlage der Akten; Verweigerungsberechtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 398
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92
    Den Beschluß des Senats vom 11. Januar 1995, wonach die Beklagte das Vorliegen der Voraussetzungen für die Verweigerung der Vorlage ihrer Akten nicht glaubhaft gemacht habe, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 1. Februar 1996 - 1 B 37.95 - abgeändert und festgestellt, daß die Beklagte die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verweigerung der Vorlage ihrer Akten glaubhaft gemacht hat.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1975 - 1 C 44.70 -, BVerwGE 49, 44 (50) = NJW 1975, 2156 und den im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluß vom 1. Februar 1996 - 1 B 37.95 -, DVBl 1996, 814 = NVwZ-RR 1997, 133.

    Vorliegend steht aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1996 - 1 B 37.95 - für alle Beteiligten rechtskräftig und für den Senat bindend fest, daß die Beklagte die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verweigerung der Vorlage ihrer Akten glaubhaft gemacht hat.

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92
    vgl. zu dem "Vorliegen eines Ausweisungsgrundes" in §§ 7 Abs. 2 Nr. 1, 24 Abs. 1 Nr. 6 und 85 Abs. 2 Satz 2 AuslG: BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1994, - 1 C 5.93 -, BVerwGE 96, 86 (89 f) = InfAuslR 1994, 405 = DVBl 1995, 37 = NVwZ 1995, 1127, vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 -, InfAuslR 1997, 16 und vom 28. Januar 1997 - 1 C 23.94 -, InfAuslR 1997, 240 = DVBl 1997, 905 und Beschluß vom 15. September 1995 - 1 PKH 20.95 -, InfAuslR 1996, 14; der Senat verfolgt seine frühere Auffassung (Beschluß vom 13. Juli 1994 - 17 B 2830/93 -, NVwZ 1995, 818) nicht weiter.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1994, a.a.O. und Beschluß vom 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, EZAR 277 Nr. 4.

    vgl.: BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 164.59 -, Buchholz 402.21 § 1 HAG Nr. 2, vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 -, InfAuslR 1981, 173 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 = EZAR 120 Nr. 5 und - 1 C 46.74 -, NJW 1981, 1915 = EZAR 120 Nr. 4, vom 17. März 1981 - 1 C 74.76 -, BVerwGE 62, 36 = DVBl 1981, 769 und vom 31. Mai 1994, a.a.O., und Beschluß vom 14. Juni 1995, a.a.O.; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 110, § 46 Rdn. 3.

  • BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94

    Ausländergesetz - Grundsatz der streitbaren Demokratie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92
    vgl.: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1994, a.a.O. und Beschluß vom 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, EZAR 277 Nr. 4.

    vgl.: BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 164.59 -, Buchholz 402.21 § 1 HAG Nr. 2, vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 -, InfAuslR 1981, 173 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 = EZAR 120 Nr. 5 und - 1 C 46.74 -, NJW 1981, 1915 = EZAR 120 Nr. 4, vom 17. März 1981 - 1 C 74.76 -, BVerwGE 62, 36 = DVBl 1981, 769 und vom 31. Mai 1994, a.a.O., und Beschluß vom 14. Juni 1995, a.a.O.; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 110, § 46 Rdn. 3.

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    bb) Ebenso scheidet die von der Beschwerdeführerin in Anlehnung an die Praxis in einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Streitigkeiten (vgl. BVerwGE 49, 44 ; BVerwG, VBlBW 1993, S. 418; NVwZ-RR 1997, S. 133; vgl. auch OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ) vorgeschlagene Inhaltsauskunft des Ministers aus.

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 19, 179 ; 117, 8 ; BVerwG, NVwZ 1994, S. 72 ; OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ; BayVGH, NVwZ 1985, S. 599 ; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 99 Rn. 17).

  • BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98

    Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

    bb) Ebenso scheidet die von der Beschwerdeführerin in Anlehnung an die Praxis in einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Streitigkeiten (vgl. BVerwGE 49, 44 ; BVerwG, VBlBW 1993, S. 418; NVwZ-RR 1997, S. 133; vgl. auch OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ) vorgeschlagene Inhaltsauskunft des Ministers aus.

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 19, 179 ; 117, 8 ; BVerwG, NVwZ 1994, S. 72 ; OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ; BayVGH, NVwZ 1985, S. 599 ; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 99 Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1996 - 1 B 37.95 -, NVwZ-RR 1997, 133 = juris Rn. 28; OVG NRW, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 17 A 1888/92 -, NVwZ-RR 1998, 398 = juris Rn. 23; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. September 2008 - I-2 W 57/08, 2 W 57/08 -, InstGE 10, 122 = juris Rn. 7, und Stadler, NJW 1989, 1202 (1203).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1996 - 1 B 37.95 -, NVwZ-RR 1997, 133 = juris Rn. 28; OVG NRW, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 17 A 1888/92 -, NVwZ-RR 1998, 398 = juris Rn. 23; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. September 2008 - I-2 W 57/08, 2 W 57/08 -, InstGE 10, 122 = juris Rn. 7, und Stadler, NJW 1989, 1202 (1203).
  • VG Köln, 17.07.2003 - 20 K 2054/99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Berichtigung von in den Akten des Bundesamtes

    OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 (399); Mayen, a.a.O., S. 539, 542.
  • VG Kassel, 11.12.2009 - 4 K 395/07

    Sprengstoffrechtlicher Zuverlässigkeitsbegriff

    Das hat zur Folge, dass das Gericht in diesen Fällen etwa statt des direkten Beweismittels auch entferntere Beweismittel heranziehen kann und ggf. muss (BVerfG, Beschlüsse vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 und vom 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, 2245) oder dass sonstige Anhaltspunkte und Indizien im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (OVG Münster, Urteil vom 01.10.1997 - 17 A 1888/92 -, NVwZ-RR 1998, 398).
  • VG Kassel, 07.02.2008 - 4 E 384/06

    Mitarbeit bei der TKP/MP als Einbürgerungshindernis

    Das hat zur Folge, dass das Gericht in diesen Fällen etwa statt des direkten Beweismittels auch entferntere Beweismittel heranziehen kann und ggf. muss (BVerfG, Beschlüsse vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 und vom 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, 2245) oder dass sonstige Anhaltspunkte und Indizien im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (OVG Münster, Urteil vom 01.10.1997 - 17 A 1888/92 -, NVwZ-RR 1998, 398).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3661
OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97 (https://dejure.org/1998,3661)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.1998 - 11 A 10716/97 (https://dejure.org/1998,3661)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 11 A 10716/97 (https://dejure.org/1998,3661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschiebungshindernisse; Abschiedungsandrohung; Abschiebungsstaat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 457 (Ls.)
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Ist deshalb aber im Zulassungsverfahren davon auszugehen, daß es für den Asylanspruch der Kläger auf die Verhältnisse in Usbekistan ankommt, daß dort den Klägern Verfolgungsmaßnahmen aber nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, so stellt sich die Frage, ob ihnen eine etwa in der russischen Föderation drohende Bestrafung als politische Verfolgung darstellt, bei der Prüfung der Asylberechtigung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG nicht, damit grundsätzlich aber auch nicht bei der Prüfung eines Abschiebungshindernisses im Sinne von § 51 Abs. 1 AuslG, da diese Bestimmung insoweit keinen weiterreichenden Schutz gewährt als Art. 16 a Abs. 1 GG (so BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3 und 75.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 180 f. unter Hinweis auf BVerwGE 68, 106 ).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Dabei bewertet der Senat das Interesse der Kläger an der Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG mit einem Sechstel ihres mit der Klage und dem Zulassungsantrag verfolgten Gesamtinteresses (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 - UA S. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93

    Rücknahme einer rechtswidrig befristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach VwVfG BW §

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Wird aber erst zu diesem Zeitpunkt ein von dem in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich genannten abweichender neuer Zielstaat der Abschiebung dem Ausländer gegenüber konkret mit regelnder und auf den Einzelfall bezogener Wirkung bezeichnet, so verbleibt es bezüglich der rechtlichen Qualifizierung des in § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG vorgesehenen Hinweises dabei, daß mit der in die Abschiebungsandrohung aufzunehmenden Wiederholung des Wortlautes des § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG eine die Rechte des abzuschiebenden Ausländers betreffende, konkrete Regelung im Einzelfall noch nicht vorliegt (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28. April 1994 - 12 UE 181/94 - DVBl. 1994, 1419 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382 f. und Urteil vom 11. Januar 1995 - A 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720 ; GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 34; GK-AsylVfG, § 34 Rdnr. 41.4; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 14 b).
  • VGH Hessen, 29.08.1994 - 12 UE 181/94

    Anforderungen an die Abschiebungsandrohung hinsichtlich des Hinweises nach AuslG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Wird aber erst zu diesem Zeitpunkt ein von dem in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich genannten abweichender neuer Zielstaat der Abschiebung dem Ausländer gegenüber konkret mit regelnder und auf den Einzelfall bezogener Wirkung bezeichnet, so verbleibt es bezüglich der rechtlichen Qualifizierung des in § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG vorgesehenen Hinweises dabei, daß mit der in die Abschiebungsandrohung aufzunehmenden Wiederholung des Wortlautes des § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG eine die Rechte des abzuschiebenden Ausländers betreffende, konkrete Regelung im Einzelfall noch nicht vorliegt (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28. April 1994 - 12 UE 181/94 - DVBl. 1994, 1419 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382 f. und Urteil vom 11. Januar 1995 - A 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720 ; GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 34; GK-AsylVfG, § 34 Rdnr. 41.4; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 14 b).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - A 13 S 441/94

    Abschiebungsandrohung: Benennung von Zielstaat und Ersatzländern - Prüfung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Wird aber erst zu diesem Zeitpunkt ein von dem in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich genannten abweichender neuer Zielstaat der Abschiebung dem Ausländer gegenüber konkret mit regelnder und auf den Einzelfall bezogener Wirkung bezeichnet, so verbleibt es bezüglich der rechtlichen Qualifizierung des in § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG vorgesehenen Hinweises dabei, daß mit der in die Abschiebungsandrohung aufzunehmenden Wiederholung des Wortlautes des § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG eine die Rechte des abzuschiebenden Ausländers betreffende, konkrete Regelung im Einzelfall noch nicht vorliegt (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28. April 1994 - 12 UE 181/94 - DVBl. 1994, 1419 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382 f. und Urteil vom 11. Januar 1995 - A 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720 ; GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 34; GK-AsylVfG, § 34 Rdnr. 41.4; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 14 b).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2001 - 11 A 10582/00
    Dies wäre aber geboten gewesen, wäre den Klägern die Abschiebung gerade nach Armenien angedroht worden (vgl. den Beschluss des Senats vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97.OVG - AuAS 1998, 154 [155 f.] = EZAR 044 Nr. 13 m.w.N.).

    Dieser Hinweis soll dem Ausländer lediglich klarmachen, dass er ohne erneute Abschiebungsandrohung in einen später noch zu benennenden (anderen) Staat abgeschoben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000, a.a.O. S. 211; vgl. auch bereits den Beschluss des Senats vom 6. Februar 1998, a.a.O. S. 155).

    So hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 6. Februar 1998 (a.a.O. S. 155) entschieden, dass die spätere konkrete Zielstaatsbezeichnung durch die Ausländerbehörde in Form einer Regelung erfolgen muss, etwa durch Änderung oder Ergänzung der Abschiebungsandrohung oder durch eine Abschiebungsanordnung.

  • VG Oldenburg, 12.02.2002 - 1 A 3457/99

    Russland, Karbadinen, Tschetschenien, Bürgerkrieg, Bewaffnete

    Er kann daher keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Abschiebung in einen anderen Staat darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42/99 - NJW 2000, 3798 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. November 1999 ­ 4 Bf 43/97.A ­ juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 ­ 11 A 10716/97 ­ juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 1997 ­ 11 S 2807/96 ­ InfAuslR 1998, 18; Beschluss vom 18. April 1994 ­ A 13 S 441/94 ­ VBlBW 1994, 382; Marx, AsylVfG, 4. Auflage 1999, Rn. 25 zu § 34; Funke/Kaiser in: GK-AsylVfG, Stand: August 1999, Rn. 50 ff. zu § 34).

    Föderation bereits begrifflich ausscheiden, denn eine politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG kann nur im Land der Staatsangehörigkeit des Asylbewerbers bzw. bei Staatenlosen im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 172/95 - DVBl. 1997, 182, 184; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 C 75/95 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG, Nr. 181; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 2 M 153/07

    Prüfung von Abschiebungshindernissen bei Zielstaatabweichung

    Voraussetzung für eine solche Abschiebung ist vielmehr, dass das (insoweit nach wie vor zuständige) Bundesamt auch hinsichtlich dieses Zielstaates die Prüfung im Sinne des § 24 Abs. 2 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG vornimmt (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 RdNr. 58; VGH BW, Urt. v. 30.07.1997 - 11 S 2807/96 - InfAuslR 1998, 18; OVG RP, Beschl. v. 06.02.1998 - 11 A 10716/97 - NVwZ-RR 1998, 457; offen gelassen von BVerwG, Urt.v. 25.07.2000 - BVerwG 9 C 42.99 - InfAuslR 2001, 46) und dem Ausländer der neue Zielstaat in einer Abschiebungsanordnung benannt wird (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 RdNr. 57).
  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis in der Abschiebungsandrohung begründet weder eine Verpflichtung des Bundesamtes noch eine solche des angerufenen Gerichts, für eine - gegebenenfalls große Zahl - von Staaten, die neben dem in der Verfügung ausdrücklich genannten Zielstaat möglicherweise auch als Aufnahmeland für den vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Betracht kommen könnten, gewissermaßen prophylaktisch festzustellen, ob in Bezug auf jeden dieser Staaten gegebenenfalls Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG vorliegen könnten (vgl. OVG Hamburg, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, InfAuslR 1998, S. 18 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 -, ZAR 1998, S. 135).
  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1701/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis in der Abschiebungsandrohung begründet weder eine Verpflichtung des Bundesamtes noch eine solche des angerufenen Gerichts, für eine - gegebenenfalls große Zahl - von Staaten, die neben dem in der Verfügung ausdrücklich genannten Zielstaat möglicherweise auch als Aufnahmeland für den vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Betracht kommen könnten, gewissermaßen prophylaktisch festzustellen, ob in Bezug auf jeden dieser Staaten gegebenenfalls Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG vorliegen könnten (vgl. OVG Hamburg, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, InfAuslR 1998, S. 18 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 -, ZAR 1998, S. 135).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2001 - A 11 K 11798/00

    Aserbaidschan: Keine Gruppenverfolgung armenischer Volkszugehöriger

    Da indes im vorliegenden Rechtsstreit das Bundesamt der Klägerin die Abschiebung nach Aserbaidschan angedroht, ist infolge dieser Zielstaatsbestimmung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.02.1998 - 11 A 10716/97 - AuAs 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13) zu prüfen, ob Abschiebungshindernisse im Sinne dieser Bestimmung vorliegen.
  • VG Kassel, 25.03.2004 - 2 E 1241/00
    Aber selbst wenn davon auszugehen wäre, dass die Klägerin zu 1. staatenlos ist - für den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit gibt es keinerlei Anhaltspunkte -, änderte sich nichts daran, dass bezüglich der politischen Verfolgung der Klägerin zu 1. und der geltend gemachten Ansprüche auf die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung auf die Verhältnisse in Armenien als ihrem ständigen Aufenthaltsort vor der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und dem in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat abzustellen wäre (OVG Koblenz, Beschluss vom 06.02.1998 - 11 A 10716/97 -, EZAR 044 Nr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.1998 - 11 A 10694/97

    Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische

    Schließlich sei kurz angemerkt, daß eine weitere Prüfung eines Abschiebungshindernisses im Sinne von § 53 AuslG schon deshalb nicht geboten wäre, weil in der Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt kein konkreter Zielstaat einer etwaigen Abschiebung benannt worden ist (vgl. dazu ausführlich den Beschluß des Senats vom 06. Februar 1998 - 11 A 10716/97.OVG -).
  • VG Aachen, 29.03.2006 - 9 L 137/06

    Sierra Leone, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    vgl., wenn auch noch zu Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG ergangen, BVerwG, Beschluss vom 1. September 1998 - 1 B 41/98 -, (InfAuslR) 1999, 73, Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwGE 115, 267; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 1998 - 18 B 2284/96 -, Ausländer- und asylrechtlicher Rechtsprechungs-dienst (AuAS) 1998, 160; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97, AuAS 1998, 154; anderer Auffassung wohl für den Fall des Fehlens jeglichen Bezugs zum Zielstaat Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 1 S 1345/95 -, juris.
  • VG Aachen, 03.03.2006 - 9 K 3016/03

    Sierra Leone, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Abschiebungsandrohung,

  • OVG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03

    Anspruch auf Abschiebungsschutz wegen konkreter Gefahr für Leib und Leben;

  • VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03

    Anspruch auf Feststellung von Abschiebungshindernissen; Erhebliche konkrete

  • VG Gießen, 03.06.2003 - 9 E 1828/00

    Bosnien: keine Verfolgung gemischter Ehen

  • VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Staatenlosigkeit; subjektive

  • VG Arnsberg, 28.11.2001 - 1 K 3081/99

    Streitum die Ablehnung einer Asylanerkennung und um eine Abschiebungsandrohung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7168
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96 (https://dejure.org/1998,7168)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.01.1998 - 18 B 450/96 (https://dejure.org/1998,7168)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Januar 1998 - 18 B 450/96 (https://dejure.org/1998,7168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, Beilage Nr. 9, 92
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1994 - 18 A 2945/92

    Istausweiung; Ausweisungsschutzregelungen; Duldung der Ausweisung; Befristung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96
    vgl. Senatsbeschluß vom 20. September 1994 - 18 A 2945/92 -, InfAuslR 1995, 99 = NVwZ-RR 1995, 353.

    vgl. Senatsbeschluß vom 20. September 1994 - 18 A 2945/92 -, a.a.O.

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96
    So BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 23.96 -, Juris (Ausweisungsverfügung); vgl. auch (zu § 48 Abs. 2 AuslG) BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152, 153 (offengelassen, ob Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung oder des Widerspruchsbescheides); dagegen aber Senatsbeschluß vom 1. März 1996 - 18 B 1851/94 (Widerspruchsbescheid).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96
    So BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 23.96 -, Juris (Ausweisungsverfügung); vgl. auch (zu § 48 Abs. 2 AuslG) BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152, 153 (offengelassen, ob Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung oder des Widerspruchsbescheides); dagegen aber Senatsbeschluß vom 1. März 1996 - 18 B 1851/94 (Widerspruchsbescheid).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 18 B 3258/94

    In Deutschland aufgewachsender Ausländer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96
    Soweit dem Beschluß des Senats vom 26. September 1995 - 18 B 3258/94 -, den das Verwaltungsgericht für seine Rechtsauffassung angeführt hat, eine gegenteilige Aussage entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1996 - 18 B 1851/94

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Ausweisungsverfügung; Beurteilung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96
    So BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 23.96 -, Juris (Ausweisungsverfügung); vgl. auch (zu § 48 Abs. 2 AuslG) BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152, 153 (offengelassen, ob Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung oder des Widerspruchsbescheides); dagegen aber Senatsbeschluß vom 1. März 1996 - 18 B 1851/94 (Widerspruchsbescheid).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1996 - 18 B 2037/95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1998 - 18 B 450/96
    Diese neue Gesetzesfassung ist anwendbar, denn bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ist auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides - dieser datiert vom 6. November 1997 - abzustellen, vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 18 A 3249/93 - und Senatsbeschluß vom 26. Januar 1996 - 18 B 2037/95 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

    Durch die Bildung der einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 Abs. 1 und 2 JGG liegt eine einzige Verurteilung im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vor (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 3 B 1429/13 - juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 18 B 450/96 - juris Rn. 5; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., 2018, § 54 Rn. 8; Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., 2016, § 54 Rn. 10).
  • VG München, 05.08.2015 - M 25 K 15.106

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers

    Die Einbeziehung früherer Verurteilungen ist unschädlich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 5.1.1998 - 18 B 450/96 - NVwZ 1998, Beil. Nr. 9, 92 f., juris Ls 2 und Rn. 5, Discher in: GK-AufenthG, Aktualisierung: Juli 2014, Stand: Januar 2007, § 53 Rn. 137).
  • VG Göttingen, 04.05.2018 - 1 A 21/17

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; faktischer Inländer

    Zum anderen liegt durch die Bildung der einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 Abs. 1 und 2 JGG eine einzige Verurteilung im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vor (vgl. OVG NW, Beschl. v. 05.01.1998 - 18 B 450/96 - juris Rn. 5; Hess. VGH, Beschl. v. 15.07.2013 - 3 B 1429/13 - juris Rn. 3, beide zu § 54 Nr. 1 AufenthG 2004; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.02.2018 - OVG 3 B 11.16 -, juris Rn. 31; Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, 2017, Fn. 1707).
  • VG Hannover, 05.01.2012 - 12 B 5095/11

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung wegen rechtskräftiger Verurteilungen zu

    Diese Gesamtstrafe und nicht die Summe der einzelnen Strafen ist zur Beurteilung der Frage, ob der Ausländer innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren verurteilt worden ist, zu berücksichtigen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.01.1998 - 18 B 450/96, NVwZ-Beil. 1998, 92).
  • VG Freiburg, 28.09.2006 - 3 K 2689/04

    Kein Ausweisungsschutz für Kroaten, der sich seit seiner Kindheit in Deutschland

    Zusätzlich müssen auch die Voraussetzungen des § 43 Abs. 3 Satz 3 AuslG vorliegen, das heißt der Heranwachsende muss im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung sein (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 10 ZB 02.2859 - Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.2000 - 11 S 304/00 - Juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 18.02.2000 - 12 TG 2846/99 -, InfAuslR 2000, 398 = DVBl 2000, 1542; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.09.1999 - 17 B 2000/98 - Juris und Beschl. v. 05.01.1998 - 18 B 450/96 -, NVwZ - Beilage 1998, 92; GK-AuslR, Stand: Dezember 1998, § 48 AuslG Rn. 114; a.A. wohl Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, § 48 AuslG Rn. 18, wonach das Zusammenleben mit den Eltern an die Stelle des Besitzes eines unbefristeten Aufenthaltsrechts in § 47 Abs. 3 Satz 3 AuslG tritt).
  • VG Münster, 26.06.2008 - 8 K 52/07

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Privatleben, Europäische

    Dass die Strafe in dem einbezogenen Urteil vom 23. November 2004 noch zur Bewährung ausgesetzt worden war, steht der Verwirklichung des § 53 Nr. 1 Alt. 1 AufenthG durch das Urteil vom 17. Mai 2005 nicht entgegen, vgl. Discher, in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, II-§ 53 Rn. 121, 137; OVG NRW, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 18 B 450/96 -, www.nrwe.de.
  • VG München, 08.07.2015 - M 25 K 14.1200

    Ausweisung mit vierjähriger Wiedereinreisesperre

    Es spielt keine Rolle, dass es sich bei der Verurteilung um eine nachträgliche Einheitsjugendstrafenbildung handelt (OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 5.1.1998 - 18 B 450/96 - NVwZ 1998, Beil. Nr. 9, 92 f., juris Ls 2 und Rn. 5, Discher in: GK-AufenthG, Aktualisierung: Juli 2014, Stand: Januar 2007, § 53 Rn. 137) und dass die Vollstreckung der Strafe der früheren, einbezogenen Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt worden war (Discher in: GK-AufenthG, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 18 B 1777/99
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Januar 1998 - 18 B 450/96 -, NVwZ- Beilage 1998, 92 und vom 15. September 1999 - 17 B 2000/98 - ebenso wohl auch Kloesel/Christ/Häußer, a.a.O., und Renner, a.a.O.
  • VG Minden, 30.06.2005 - 7 K 543/05

    Voraussetzungen für die Ausweisung eines Ausländers nach Maßgabe des § 53 Nr. 1

    Dabei ist unerheblich, dass es sich insoweit um eine "Einheitsjugendstrafe" handelt, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 05.01.1998 - 18 B 450/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 9, 92 - 99, und ebenso, dass bei der Bildung der genannten Strafe solche Verurteilungen einbezogen worden sind, die zeitlich vor der letzten Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis des Klägers am 21.10.2002 lagen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.02.1998 - Bs VI 36/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11675
OVG Hamburg, 05.02.1998 - Bs VI 36/97 (https://dejure.org/1998,11675)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.1998 - Bs VI 36/97 (https://dejure.org/1998,11675)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - Bs VI 36/97 (https://dejure.org/1998,11675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 592
  • ZAR 1998, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2006 - 7 B 10791/06

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; allgemeine

    Es ist ein anerkannter polizeirechtlicher Grundsatz, dass die Beseitigung einer Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von dem dafür Verantwortlichen unabhängig davon verlangt werden kann, ob er die Gefahr oder Störung schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. HambOVG, InfAuslR 1998, 226).
  • VG Bayreuth, 26.03.2010 - B 1 S 09.696

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt nicht gesichert;

    Die damals zuständige Ausländerbehörde wurde über das Arbeitseinkommen des Ausländers (hier: des Ehemanns der Antragstellerin) getäuscht (vgl. OVG Hamburg vom 18.2.1998, AuAS 1998, 86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht